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GTCT

1.1 Die AGB regeln Einzelheiten zu einem Engagement. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem unterschrieben Vertrag/Auftragsbestaetigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abaendern, beduerfen einer ausdruecklichen schriftlichen Bestaetigung durch MANTECA.

1.2 Wird die Durchfuehrung der Veranstaltung aus Gruenden, die der Auftraggeber/Veranstalter zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behaelt MANTECA den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei „Open Air“ Veranstaltungen traegt der Veranstalter das Wetterrisiko.

1.3 Bei Nichterbringung der Vertragsleistungen durch MANTECA infolge hoeherer Gewalt entfallen alle Ansprueche aus diesem Vertrag. MANTECA verpflichtet sich die Hinderungsgründe dem Vertragspartner unverzueglich mitzuteilen.

1.4 Die Zusendung der Auftragsbestaetigung/Vertrag durch MANTECA erfolgt unmittelbar nach Aufforderung/Absprache mit dem Auftraggeber/Veranstalter.

1.5 Es gelten die Preise der Auftragsbestaetigung/Vertrag.

1.6 Die Verpflichtung bzw. das Buchen der Band/Besetzung ist nicht Personengebunden.

1.7. Auf-/Abbauzeiten: Instrumenten-/Anlagenaufbau erfolgt bis zu ca. 4 Stunden vor Soundcheck. Der Soundcheck ist in der Regel bei Abendveranstaltungen ca. 17.30 – 18.30h. Der Abbau erfolgt direkt nach der Darbietung, spaetestens aber ab 00.00h, bzw. nach Absprache mit Ende der Veranstaltung (siehe Leistungen – Beschallungsanlagennutzung).

Das MANTECA – Quartett benoetigt eine Aufbauflaeche von ca. 12-16 qm (ca. 4 qm Breite und 3 qm Tiefe) fuer den Instrumentenaufbau der Band.

Das MANTECA – Tio benoetigt eine Aufbauflaeche von ca. 9-12 qm (ca. 3 qm Breite und 3 qm Tiefe) fuer den Instrumentenaufbau der Band.

Das MANTECA – Duo benoetigt eine Aufbauflaeche von ca. 6-9 qm (ca. 3 qm Breite und 2 qm Tiefe) fuer den Instrumentenaufbau der Band.

Wird ein FOH-Techniker (Front Of House-Techniker) eingesetzt, wird eine zusaetzliche Fläche von ca. 1,5 qm im Saal fuer das Ton-Mischpult inklusive Techniker (kann an einer Wandseite gegenueber der Band sein) benoetigt.

2. AGB fuer Haftung und Haftungsausschluss:

2.1 Fuer Beschaedigungen an Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von MANTECA verursacht worden sind, haftet MANTECA nur bei vorsaetzlichem und grob fahrlaessigem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Das betriebliche und persoenliche Risiko für die ordnungsgemaesse Abwicklung der Veranstaltung, sowie Haftung im vollen Umfang fuer die Sicherheit der Beauftragten und der Ausruestung von MANTECA traegt der Auftraggeber/Veranstalter. MANTECA uebernimmt keinerlei Haftung für Schaeden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind.

2.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfuellung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet MANTECA maximal bis zur Haelfte des Vertragshonorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprueche gegenueber MANTECA ist damit ausgeschlossen. Darueber hinaus ist MANTECA bei einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragspartners nicht verpflichtet, die Dienstleistung durchzufuehren.

2.3 Die zuvor genannten Haftungsbeschraenkungen gelten nur insoweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstoerung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit von MANTECA zurueckzufuehren sind.

3. AGB fuer Zahlungsbedingungen:

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind saemtliche Leistungen an MANTECA wie folgt faellig:

–  50% bis 7 Werktage vor Veranstaltungstermin

– 50% sofort waehrend der Veranstaltung oder nach Leistungserbringung

Bei Zahlungsverzoegerungen sind auf offene Rechnungsbetraege ab dem Faelligkeitstermin Zinsen in Höhe von 5 % ueber dem Diskontsatz der EZB zu zahlen, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Mit der Ueberweisung der Gesamtrechnungssumme sind alle Ansprueche abgegolten.

3.2 Reisekosten werden nach Aufwand abgerechnet. Bis ca. 100 Km Entfernung von Koenigswinter entstehen keine Kosten. Bei mehr als ca. 100 Km wird, je nach Entfernung von Koenigswinter eine Pauschale berechnet. (siehe auch Preisliste 2023)

3.3 Alle sonstigen Aufwendungen und Auslagen von MANTECA, die nicht nach Massgabe der Leistungsbeschreibung von MANTECA zu uebernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

3.4 Hotelkosten: In der Regel 4 EZ, uebernimmt der Veranstalter/Auftraggeber, ausser, es wird im Vertrag anders festgehalten. Eine Uebernachtung wird in der Regel benoetigt, wenn der Veranstaltungsort ca. 160 Km von Koenigswinter entfernt liegt. Ist das Event gegen 23:00h fuer die Band beendet, ist eine Heimreise bis ca. 200 Km Entfernung von Koenigswinter in der Regel noch moeglich und es entstehen keine Hotelkosten.

3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebuehren, sowie Energie-, und Raumkosten werden vom Vertragspartner übernommen.

4. AGB für Versicherungen:

Das von MANTECA in die Veranstaltung eingebrachte Equipment wird durch den Veranstalter/Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert, ausser, es wird im Vertrag anders festgehalten.

5. AGB für Kuendigung:

5.1 Sofern der Veranstalter/Auftraggeber einen rechtsgueltigen Auftrag zum Auftritt von MANTECA an einer Veranstaltung erteilt hat und dieser Auftrag vom Veranstalter/Auftraggeber gekuendigt worden ist, leistet der Veranstalter/Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde:

– 100% der Aufwendungen der bis zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten Leistungen (z.B. Arrangements) – 100% der eingegangenen Verbindlichkeiten von MANTECA, die im direkten Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Vertragspartners stehen. (Akontozahlungen für Veranstaltungstechnikmiete) vereinbarte, zum Zeitpunkt der Absage noch nicht realisierte Kosten:

– 60% bei einer Kuendigung bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn

– 80% bei einer Kuendigung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn

– 90% bei einer Kuendigung bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn

– 100% bei einer Kuendigung ab 24h vor Beginn Veranstaltung

5.2 Im Falle einer Kuendigung durch den Veranstalter/Auftraggeber bemueht sich MANTECA, seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen und ihr alle zur Verfügung stehenden Moeglichkeiten zu nutzen, um die bis dahin entstandenen Kosten zu minimieren und die Ausfallzahlung moeglichst gering zu halten.

5.3 Wird die Veranstaltung wegen außergewoehnlicher Umstaende, die von MANTECA und dem Vertragspartner nicht zu vertreten und beeinflussbar sind, infolge hoeherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefaehrdet oder beeintraechtigt, ist sowohl MANTECA als auch der Vertragspartner dazu berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurueckzutreten. Im uebrigen ist ein Ruecktritt von MANTECA auch dann fristlos moeglich, wenn der Vertragspartner in Insolvenz faellt oder ein Insolvenzverfahren ueber sein Vermuegen eroeffnet wird.

5.4 Wird die Durchfuehrung der Veranstaltung aus Gruenden verhindert, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, so behaelt MANTECA den Anspruch auf Verguetung der bereits erbrachten Leistungen.

6. AGB für das Zustandekommen des Vertrages:

Mit einem schriftlichen Angebot und Zusendung eines Vertrages bietet MANTECA dem Interessenten, den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift durch den Interessenten zustande, der durch die Unterschrift zum Auftraggeber wird. Bei muendlicher Auftragserteilung wird der Vertrag durch die schriftliche Bestaetigung von MANTECA wirksam.

7. AGB Sonstiges:

7.1 MANTECA ist berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tontraeger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhaeltnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veroeffentlichen.

7.2 Der Veranstalter/Auftraggeber sorgt für die Moeglichkeit eines Aufenthaltsraumes oder Garderobe vor und waehrend der Veranstaltung.

7.3 Der Veranstalter/Auftraggeber stellt i.d.R. 5 Abend-, bzw. ggf. Mittagessen (4 Musiker + 1 Techniker) und Getraenke zur Verfuegung.

8. AGB Schlussbestimmungen:

8.1 Aenderungen und Ergaenzungen des zugrunde liegenden Vertrags/Auftragsbestaetigung beduerfen der Schriftform, die insbesondere zur Abbedingung des Formzwanges unerlaesslich ist.

8.2 Den Vertraegen von MANTECA liegen ausschliesslich die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von MANTECA zugrunde; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MANTECA ihnen nicht ausdruecklich widerspricht. Durch den den Geschaeftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien kein Gesellschaftsverhaeltnis im Sinne der §§ 705 ff BGB begruendet.

8.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtsgueltigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle des Nichtigen soll eine durchfuehrbare, gueltige, dem Sinn des Vertragswerkes entsprechende Bestimmung treten.

8.4 Es gilt das deutsche Recht mit Gerichtsstand Koenigswinter.

Stand Juni 2023


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